Sie möchten Kindertagespflegeperson werden?
Sie haben pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen? Sie möchten während Ihrer Familienarbeit Kinder in Ihrem Haushalt betreuen?
Bei Interesse an der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater laden wir Sie gerne zu einem persönlichen Informationsgespräch ein. Nach Eingang des Anmeldebogens und Ihres Lebenslaufs vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch, bei dem wir Sie und Ihre Familie näher kennen lernen.
Die anspruchsvolle Tätigkeit der Kindertagespflegeperson verlangt eine gute Vorbereitung. Dazu besuchen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifizierungskurse. In einer kleinen Gruppe erarbeiten Sie sich die relevanten Themen der Kindertagespflege und bringen Ihre Erfahrungen in der Erziehung und Förderung von Kindern ein. Nach Abschluss der Qualifizierung und Anerkennung durch den Tagesmütterverein erhalten Sie die erforderliche Pflegeerlaubnis vom Kreisjugendamt.
Als qualifizierte und anerkannte Kindertagespflegeperson können wir ein Kind in ihre Familie vermitteln. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes vereinbaren Sie mit den Eltern eine angemessene Eingewöhnungszeit. Vor Beginn der regelmäßigen Betreuung schließen Sie mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Ihre pädagogische Fachberaterin vom Tagesmütterverein unterstützt Sie dabei.
Alle Kindertagespflegepersonen, die über 15 Stunden in der Woche gegen Entgelt und länger als 3 Monate ein Kind betreuen, müssen über den Tagesmütterverein eine Pflegeerlaubnis beim Kreisjugendamt beantragen. Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist die Anerkennung der Kindertagespflegeperson durch den Tagesmütterverein. Verpflichtend ist die Teilnahme an Beratungsgesprächen, an den Qualifizierungskursen und an einem Erste-Hilfe-Kurs-am-Kind. Ein polizeiliches Führungszeugnis der Kindertagespflegeperson und ihres Lebenspartners, ihrer Lebenspartnerin wird vom Kreisjugendamt gefordert.
Die Pflegeerlaubnis hat fünf Jahre Gültigkeit und muss dann vom Tagesmütterverein erneut geprüft und vom Kreisjugendamt verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage von aktuellen polizeilichen Führungszeugnissen, ein Auffrischungskurs für die Erste-Hilfe-am-Kind, sowie Nachweise über die jährliche Teilnahme an pädagogischen Veranstaltungen im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten pro Jahr.
Die Pflegeerlaubnis umfasst bis zu fünf Kinder, das heißt sie kann im Einzelfall auch auf eine geringere Kinderzahl begrenzt werden.
Wie werde ich Tagesmutter? - Ein Filmbeitrag
Filmangebot Frühe Hilfen - Thema Tagesmütter

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